ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Ticket AGBs von Helmbrecht 2025

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber und Eintrittskarteninhaber die nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters:

1 – Jugendschutz

Die Besucher werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufführung des Freilichtspiels für Kinder ab ca. 8 Jahren geeignet ist. Kinder bis 13 Jahre werden nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen. Es gilt das Jugendschutzgesetz. In jedem Fall bitte immer den Ausweis mitbringen!

2 – Stroboskopeffekte

Bei dieser Veranstaltung werden kurzzeitig Stroboskopeffekte verwendet. Bei bestimmten Blitzfrequenzen können evtl. bei Epileptikern epileptische Anfälle ausgelöst werden. Wir bitten dies zu beachten.

3 – Schadenersatzanprüche

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

4 – Verbotene Gegenstände

Verbotene Gegenstände sind z.B. Knallkörper, Drogen, Reizgas, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln sowie Waffen. Diese verbotenen Gegenstände werden dem Ordnungsdienst oder, wenn anwesend, der Polizei übergeben. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.

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Nicht zulässig sind mitgebrachte Speisen und Getränke, Flaschen, Dosen, Tetrapacks, Speisen in Verpackungen, Tiere aller Art, Rucksäcke, Koffer und Taschen größer als DIN A 4, Kameras, Audio- u. Videoaufzeichnungsgeräte, Waffen, Messer, Sprays, Feuerwerkskörper, Laserpointer und Gashörner.

Decken, Sitzkissen zur Benutzung am Platz sind erlaubt.

Die nicht zulässigen Gegenstände werden vom Ordnungsamt am Einlass einbehalten und können bei Verlassen des Geländes unkontrolliert wieder abgeholt werden. Für den Verlust der einbehaltenen Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

5 – Einlassverweigerung

Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Eintrittspreises) zu verwehren, bleibt vorbehalten.

6 – Audiovisuelle Aufzeichnungen

Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film- oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Selbige werden vom Ordnungsdienst am Einlass einbehalten. Für den Verlust der einbehaltenen Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

 Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind grundsätzlich untersagt. Drohnenflüge über das Veranstaltungsgelände sind untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.

7 – Wiedereinlass

Ein Verlassen des Geländes und ein Wiedereintritt sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

8 – Vertragspartner

Durch das Absenden der Kartenbuchung bzw. der Karten-Bestellung gibt der Besteller ein Angebot für einen Vertragsabschluss ab. Er erhält eine E-Mail mit der Bestätigung des Kartenkaufs bzw. der Kartenbestellung, womit der Vertrag zwischen der Stadt Burghausen und dem Kunden zustande kommt.

8a – Widerrufs- und Rückgaberecht

Kartenbestellungen sind verbindlich und verpflichten zur Abnahme und Bezahlung der gebuchten Karten. Die Regelungen zum Widerruf und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen sind aufgrund von § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB nicht auf Ticketkäufe anwendbar. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Gekaufte Tickets werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Hinsichtlich des Kaufs von Gutscheinen und Waren besteht ein Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

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Nach erfolgter Bezahlung mit Kreditkarte oder per SOFORT Überweisung können die Karten auf Wunsch des Bestellers entweder an der Abendkasse hinterlegt oder dem Besteller gegen Übernahme einer Versand- und Bearbeitungsgebühr zugesandt werden.

9 – Rücknahme der Eintrittskarte

Die Rückgabe von Eintrittskarten bei Besetzungsänderungen sowie bei sonstigen kurzfristigen Änderungen des Vorstellungsablaufs oder Fälle von höherer Gewalt (Verkehrbehinderung, Krankheit, Streik, Witterung u.ä.) ist nicht möglich.

10 – Verlust von Eintrittskarten

Der Veranstalter ist bei Verlust nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten. Hinterlegte Karten, die nicht abgeholt werden, werden nicht ersetzt.

11 – Reklamation fehlerhafter Eintrittskarten

Reklamationen fehlerhafter Tickets müssen unverzüglich (d.h. binnen zweier Arbeitstage) nach Erhalt der Sendung bzw. Auftragsbestätigung geltend gemacht werden. Die Reklamation hat schriftlich zu erfolgen, entweder per E-Mail an info@helmbrecht2025.de oder per Post an das Kulturbüro Burghausen, In den Grüben 168, 84489 Burghausen (maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Datum des Übertragungsprotokolls der E-Mail). Gekaufte Tickets werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder zurückerstattet.

12 – Abbruch von Vorstellungen

Bei Abbruch einer Aufführung vor der Pause wird, wenn möglich, eine Ersatzaufführung am darauffolgenden Montag angeboten oder der Eintrittspreis erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises erlischt, wenn er nicht binnen acht Tagen nach dem ursprünglichen Veranstaltungstermin geltend gemacht wird.

13 – Terminliche Änderungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung terminlich zu verlegen. Eine Rückgabe der Eintrittskarte ist nur bei einer Terminverlegung möglich. In diesem Fall erfolgt eine Rückerstattung des Kaufpreises jedoch nur bis zum ursprünglichen Vorstellungstermin. Danach werden keine Karten mehr zurückgenommen. Die Rücknahme erfolgt nur bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karte erworben wurde.

13a – Bekanntgabe der Absage der Veranstaltung

Die Absage / Verlegung wird vom Veranstalter unverzüglich über seine Homepage und nach Möglichkeit auch über die Tagespresse, Rundfunk, die Homepages der Kartenverkaufsstelle über die Social-Media-Kanäle des Veranstalters bekannt gegeben. Vor größeren Aufwendungen für den Besuch wird dringend Einsicht in die Homepages, die Social-Media-Kanäle oder telefonische Anfrage beim Veranstalter am Tage der Veranstaltung empfohlen, da im Falle einer Veranstaltungsabsage keinerlei Ansprüche auf die Reisekostenerstattung gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden können.

14 – Zeitliche Änderungen im Ablauf

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung den zeitlichen Ablauf der Veranstaltung zu ändern.

15 – Anfahrt

Nach Möglichkeit soll auf die Anfahrt mit dem PKW verzichtet werden. Parkplätze stehen am Messeparkplatz und an der neuen Brücke in Ach zur Verfügung. Der Veranstalter setzt den Citybus ein ( wohin-du-willst.de).

Für Räder und E-Bikes stehen Abstellplätze am Finanzamtparkplatz zur Verfügung.

Für gehbeschränkte Personen steht ein Shuttle vom Finanzamtparkplatz zum Veranstaltungsgelände zur Verfügung (Anmeldung über buergerhaus@burghausen.de erforderlich).

16 – Barrierefreiheit

Der Zugang zum Gelände und zu den WCs ist barrierefrei. Behindertenparkplätze sind ausgewiesen, eine Transportmöglichkeit (auf eigenes Risiko) vom Finanzamtparkplatz zum Veranstaltungsgelände wird angeboten (Anmeldung über buergerhaus@burghausen.de erforderlich).

17 – Parken auf eigene Gefahr

Der Besitzer parkt sein KFZ, Fahrrad oder E-Bike auf eigene Gefahr.

18 – Haftung bei Verlust von Gegenständen

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für im Rahmen der Veranstaltung verlorengegangene und/oder gestohlene Gegenstände.

19 – Weiterverkauf von Eintrittskarten

Der Weiterverkauf von Eintrittskarten für Helmbrecht 2025 zu erhöhten Preisen und zu gewerblichen Zwecken, z.B. auf Internetplattformen, ist untersagt. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Vertragspartner der Stadt Burghausen.

20 – Müllentsorgung

Besucher werden gebeten, eigenen Müll nach Möglichkeit wieder mitzunehmen bzw. ordnungsgemäß zu entsorgen

21 – Foto-, Film- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter

Besucher von Helmbrecht 2025 erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Veranstaltung Foto-, Film- und Tonaufnahmen macht oder machen lässt und diese ohne zeitliche und räumliche Beschränkung selbst oder durch Dritte vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

22 – Haftung bei Personen- oder Sachschäden

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen

23 – Änderung dieser AGB

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit mit sofortiger Wirkung zu ändern, zu ergänzen, zu ersetzen oder anderweitig zu modifizieren. Bei den Änderungen wird der Veranstalter die Interessen der Besucher angemessen berücksichtigen. Wenn der Veranstalter die AGB ändert, informiert er sie hierüber auf der Webseite. Für schon erworbene Tickets werden die geänderten AGB sechs Wochen nach dieser Benachrichtigung wirksam, es sei denn, der Besucher widerspricht der Änderung innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung. Der Besuch einer Veranstaltung nach Ablauf des Zeitraums von sechs Wochen ohne Widerspruch gilt als Zustimmung zu den geänderten AGB. Die aktuell gültige Fassung der AGB findet sich auf der Webseite des Veranstalters.

24 – Datenschutzbestimmungen

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass durch den Bestellvorgang erfasste, personenbezogene Daten sowie spätere Änderungen der personenbezogenen Daten für die Abwicklung der Bestellung verwendet und gespeichert werden. Unter Abwicklung der Bestellung wird insbesondere die Durchführung von Reservierung, Buchung und Zahlung sowie bei Postversand die Zustellung sämtlicher Unterlagen an die genannte Lieferadresse verstanden. Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Kreditkartendaten werden nicht gespeichert.

25 – Salvatorische Klausel

Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

26 – Aushänge/Anweisungen

Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Webseite des Veranstalters bzw. auf den Webseiten der Standorte.